MERKELKRATIE, LÜGE UND
BETRUG WIE NOCH NIE.
DIE GROSSE 666er
"NÄCHSTENLIEBE"
Liebe, so sagt man, ist nehmen
und geben.
Und was ist, wenn man nichts
zu geben hat?
Und wie ist es, wenn man die
Gier lieben muss, bis man selber nichts mehr zu geben hat?
Das Staatssystem, der
Machtapparat ist die masslose systematisch organisierte Gier, die
nichts zu geben hat, aber alles dem Volke nimmt, bis dass das Volk
nichts mehr hat.
Der Machtapparat ist ein
Monster, welches das Volk ganz genüsslich auffrisst.
Der Machtapparat, das
Staatssystem ist die ganz grosse christlich organisierte
NÄCHSTENLIEBE, es organisiert das Nehmen, das Ausplündern des
Volkes zum Wohle der System- und Staatsdiener, dem sogenannten
Hofstaat und täuscht so das Geben vor und dient aber in korrupter
Weise nur seiner eigenen Bereicherung und seinem Machterhalt.
(Akademisch elitäres Kapitalistensystem)
Das Volk muss den akademischen
Drachenclan, den Machtapparat per Verfassung und Gesetz lieben und
ihm dienen bis es aufgefressen ist, dafür sorgen die Polizei und das
Sicherheitspersonal samt einer sich immer blind haltenden Justizia,
die dank ermangelndem Gerechtigkeitsbewusstsein die Gerechtigkeit
akademisch erfühlt, und leere Konten fühlen sich immer schlecht an.
Also, wehe dem, der ihr, der
Justizmafia, auf die Füsse tritt, ihr nicht dienlich ist und/oder
nicht gerne zahlt.
Die systemkonforme und/oder
systemförderliche akademische Schicht aller Sparten wird auf diese
Art und Weise der Vetternwirtschaft mit sicheren lukrativen Posten
versorgt, und zwar indem man dem Volk nun auch noch Zwangsgebühren
der besonderen Art verfassungskonform bügelt und gesetzlich
verordnet und diese dann skrupellos eintreibt, um so die ganz
sicheren Einkommen und Arbeitsplätze für systemförderlichen
Akademikernachwuchs mit einer Art Beamtenstatus zu installieren,
siehe Zwangsrundfunkgebühren zum Zwecke der Versorgung einer
systeman- und -eingepassten intellektuellen und akademischen Klasse.
Mit dieser Methodik hat man
dann automatisch die Staatskonformität und Systemförderung, die
Propagandamaschine und also das Pro-Machtapparat Potential durch die
so vereinnahmten, gekauften Medien bzw. Personen gesichert, auch wenn
die normalen Bürger durch Arbeitslosigkeit und Armut schon auf den
Strassen verrecken. Dem christlich-sozialistischen Hofstaat geht es
blendend beim verblenden und ausbeuten des ganzen Volkes.
So also funktioniert er nun
der ganz hinterhältige christliche 666er Mach mit -
Zwangssozialismus, Kommunismus à la DDR-BRD-Merkelkratie.
Da kann man nun also gespannt
sein, was dieses skrupellose, satanische Parasitenheer sich als
nächstes einfallen lässt, um den sozialistisch genderchristlichen
666 Hofstaat zu stabilisieren und auf Kosten des versklavten Volkes
zu versorgen.
Möglicherweise installiert
man demnächst eine sehr gut bezahlte staatshörige Söldnertruppe
nach dem Vorbild der französischen Fremdenlegion, in der man dann
all die migrativen und/oder muslimischen Mörder und Verbrecher zum
Wohle der Merkelkratie legalisieren und unterbringen kann. Und die
werden dann ganz sicher auf Teufel komm raus die akademische
Merkelmafia schützen und verteidigen und den Merkelfeinden und
“NAZIS“ zeigen was eine FORKE ist.
Also, wehret den Anfängen und
wählt keine Christen, ganz gleich wie sie sich auch immer tarnen.
NÄCHSTENLIEBE IST KEIN KINDERSPIEL UND AUCH KEIN PAPPENSTIEL.
Gustav Staedtler
07. 2018
»»:««
GEZ-Urteil.
Verfassungsrichter und
Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder
19. Juli 2018 Brennpunkt 145
Comments
Die
Abweisung der Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat ein übles
Geschmäckle.
Das
gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil
dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gutachten seines Bruders Paul
Kirchhof zurückgeht. Wie eine „jouwatch“-Analyse ergibt, ähneln
sich sogar Formulierungen im Urteil sowie im Gutachten.
Von Wilhelm Schulz
Rückblende:
2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie aus
der Rundfunkgebühr eine Quasi-Steuer machen konnten, um alle
Haushalte abzukassieren – auch diejenigen, die kein Empfangsgerät
besaßen. Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof.
Daraus entstand der sogenannte „Rundfunkbeitrag“ und ersetzte die
GEZ-Gebühr.
Ob
das Gesetz darüber verfassungskonform ist, musste nun gestern der
Erste Senat unter Führung von Ferdinand Kirchhof entscheiden. Und er
kam – oh Wunder – zu dem Ergebnis, dass alles bis auf die
Belastung von Zweitwohnungen okay ist. Pauls Bruder Ferdinand verlas
das Urteil,
das
bei den Staatsfunkern so viel Freude auslöste. Überraschung kann es
indes nicht verursacht haben.
An die Illegalität gewöhnt
Schließlich
hätte sich der Verfassungsrichter dann gegen seine eigene
Verwandtschaft stellen müssen.
Paul
Kirchhof hatte im Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen in seinem
Gutachten vom April 2010 die damals geltende Regelung, wonach ein
Empfangsgerät für die Gebühr entscheidend sei, im Sinne seiner
Auftraggeber als „verfassungswidrig“ bezeichnet: „Das
Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und
die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden.
Wegen dieser fehlerhaften
Bemessungsgrundlage erreicht die Rundfunkabgabe nicht mehr alle
Rundfunkempfänger, gewöhnt viele – auch jugendliche – Menschen
an die Illegalität, schafft Ungleichheit unter den Nutzern. Sie ist
deshalb rechtstaatlich bedenklich.“
Paul
Kirchhof schlug die Haushaltsabgabe vor. Nur ein paar Wochen später,
am 9. Juni 2010, beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder,
genau dieses Gebührenmodell ab 2013 einzuführen.
Das gesamte
Paul-Kirchhof-Gutachten mit dem Titel „Die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks – erstattet im Auftrag der ARD,
des ZDF und D-Radio“ können Sie ganz offiziell auf der
Internetseite der ARD herunterladen.
Berufliche und private
Verbundenheit
Die
Verbundenheit der Kirchhof-Brüder geht weit über das gemeinsame
Aufwachsen hinaus. Auch beruflich sind beide ähnliche Wege gegangen.
Paul, 75 Jahre alt, war von 1987 bis 1999 Verfassungsrichter. Der
68-jährige Ferdinand übt dieses Amt seit 2007 aus. Er ist
Vizepräsident des BVG. Beide sind damit in die Fußstapfen ihres
Vaters Ferdinand senior getreten, der von 1959 bis 1979 Richter am
Bundesgerichtshof war.
Auffällige
Formulierungs-Ähnlichkeiten
Ferdinand
Kirchhof
junior sagte in seinem Urteil über den Öffentlich-Rechtlichen
Rundfunk gestern: „Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene
Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und
unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm
anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen
gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht.“
Es liest sich für Böswillige
ein bisschen so, als hätte er einfach Sätze aus dem Gutachten
seines Bruders umgeschrieben. Dort heißt es: „Die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist andererseits so zu gestalten,
dass der Finanzertrag weitgehend vom ökonomischen Markt abgekoppelt
und dadurch gesichert ist, ‚dass sich das Programm an
publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert,
und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen‘.“
Noch ein
schönes Beispiel gefällig?
Paul
Kirchhof
schrieb
vor acht Jahren:
„Der Abgabentatbestand muss deshalb grundsätzlich auf den
Menschen, nicht das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“
Im Urteil
von
Ferdinand
Kirchhof
heißt
es:
„Auf das
Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es
nicht an.“
»»:««
siehe auch