Freitag, 10. August 2018

MERKELKRATIE, LÜGE UND BETRUG WIE NOCH NIE.

MERKELKRATIE, LÜGE UND BETRUG WIE NOCH NIE.




DIE GROSSE 666er "NÄCHSTENLIEBE"
Liebe, so sagt man, ist nehmen und geben.
Und was ist, wenn man nichts zu geben hat?
Und wie ist es, wenn man die Gier lieben muss, bis man selber nichts mehr zu geben hat?
Das Staatssystem, der Machtapparat ist die masslose systematisch organisierte Gier, die nichts zu geben hat, aber alles dem Volke nimmt, bis dass das Volk nichts mehr hat.
Der Machtapparat ist ein Monster, welches das Volk ganz genüsslich auffrisst.
Der Machtapparat, das Staatssystem ist die ganz grosse christlich organisierte NÄCHSTENLIEBE, es organisiert das Nehmen, das Ausplündern des Volkes zum Wohle der System- und Staatsdiener, dem sogenannten Hofstaat und täuscht so das Geben vor und dient aber in korrupter Weise nur seiner eigenen Bereicherung und seinem Machterhalt. (Akademisch elitäres Kapitalistensystem)
Das Volk muss den akademischen Drachenclan, den Machtapparat per Verfassung und Gesetz lieben und ihm dienen bis es aufgefressen ist, dafür sorgen die Polizei und das Sicherheitspersonal samt einer sich immer blind haltenden Justizia, die dank ermangelndem Gerechtigkeitsbewusstsein die Gerechtigkeit akademisch erfühlt, und leere Konten fühlen sich immer schlecht an.
Also, wehe dem, der ihr, der Justizmafia, auf die Füsse tritt, ihr nicht dienlich ist und/oder nicht gerne zahlt.

Die systemkonforme und/oder systemförderliche akademische Schicht aller Sparten wird auf diese Art und Weise der Vetternwirtschaft mit sicheren lukrativen Posten versorgt, und zwar indem man dem Volk nun auch noch Zwangsgebühren der besonderen Art verfassungskonform bügelt und gesetzlich verordnet und diese dann skrupellos eintreibt, um so die ganz sicheren Einkommen und Arbeitsplätze für systemförderlichen Akademikernachwuchs mit einer Art Beamtenstatus zu installieren, siehe Zwangsrundfunkgebühren zum Zwecke der Versorgung einer systeman- und -eingepassten intellektuellen und akademischen Klasse.
Mit dieser Methodik hat man dann automatisch die Staatskonformität und Systemförderung, die Propagandamaschine und also das Pro-Machtapparat Potential durch die so vereinnahmten, gekauften Medien bzw. Personen gesichert, auch wenn die normalen Bürger durch Arbeitslosigkeit und Armut schon auf den Strassen verrecken. Dem christlich-sozialistischen Hofstaat geht es blendend beim verblenden und ausbeuten des ganzen Volkes.

So also funktioniert er nun der ganz hinterhältige christliche 666er Mach mit - Zwangssozialismus, Kommunismus à la DDR-BRD-Merkelkratie.
Da kann man nun also gespannt sein, was dieses skrupellose, satanische Parasitenheer sich als nächstes einfallen lässt, um den sozialistisch genderchristlichen 666 Hofstaat zu stabilisieren und auf Kosten des versklavten Volkes zu versorgen.
Möglicherweise installiert man demnächst eine sehr gut bezahlte staatshörige Söldnertruppe nach dem Vorbild der französischen Fremdenlegion, in der man dann all die migrativen und/oder muslimischen Mörder und Verbrecher zum Wohle der Merkelkratie legalisieren und unterbringen kann. Und die werden dann ganz sicher auf Teufel komm raus die akademische Merkelmafia schützen und verteidigen und den Merkelfeinden und “NAZIS“ zeigen was eine FORKE ist.
Also, wehret den Anfängen und wählt keine Christen, ganz gleich wie sie sich auch immer tarnen. NÄCHSTENLIEBE IST KEIN KINDERSPIEL UND AUCH KEIN PAPPENSTIEL.
Gustav Staedtler
07. 2018
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GEZ-Urteil.
Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder
19. Juli 2018 Brennpunkt 145 Comments

Die Abweisung der Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat ein übles Geschmäckle. Das gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht. Wie eine „jouwatch“-Analyse ergibt, ähneln sich sogar Formulierungen im Urteil sowie im Gutachten.

Von Wilhelm Schulz
Rückblende: 2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie aus der Rundfunkgebühr eine Quasi-Steuer machen konnten, um alle Haushalte abzukassieren – auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen. Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof. Daraus entstand der sogenannte „Rundfunkbeitrag“ und ersetzte die GEZ-Gebühr.
Ob das Gesetz darüber verfassungskonform ist, musste nun gestern der Erste Senat unter Führung von Ferdinand Kirchhof entscheiden. Und er kam – oh Wunder – zu dem Ergebnis, dass alles bis auf die Belastung von Zweitwohnungen okay ist. Pauls Bruder Ferdinand verlas das Urteil, das bei den Staatsfunkern so viel Freude auslöste. Überraschung kann es indes nicht verursacht haben.

An die Illegalität gewöhnt
Schließlich hätte sich der Verfassungsrichter dann gegen seine eigene Verwandtschaft stellen müssen. Paul Kirchhof hatte im Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen in seinem Gutachten vom April 2010 die damals geltende Regelung, wonach ein Empfangsgerät für die Gebühr entscheidend sei, im Sinne seiner Auftraggeber als „verfassungswidrig“ bezeichnet: „Das Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden.
Wegen dieser fehlerhaften Bemessungsgrundlage erreicht die Rundfunkabgabe nicht mehr alle Rundfunkempfänger, gewöhnt viele – auch jugendliche – Menschen an die Illegalität, schafft Ungleichheit unter den Nutzern. Sie ist deshalb rechtstaatlich bedenklich.“

Paul Kirchhof schlug die Haushaltsabgabe vor. Nur ein paar Wochen später, am 9. Juni 2010, beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, genau dieses Gebührenmodell ab 2013 einzuführen.
Das gesamte Paul-Kirchhof-Gutachten mit dem Titel „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D-Radio“ können Sie ganz offiziell auf der Internetseite der ARD herunterladen.

Berufliche und private Verbundenheit
Die Verbundenheit der Kirchhof-Brüder geht weit über das gemeinsame Aufwachsen hinaus. Auch beruflich sind beide ähnliche Wege gegangen. Paul, 75 Jahre alt, war von 1987 bis 1999 Verfassungsrichter. Der 68-jährige Ferdinand übt dieses Amt seit 2007 aus. Er ist Vizepräsident des BVG. Beide sind damit in die Fußstapfen ihres Vaters Ferdinand senior getreten, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war.

Auffällige Formulierungs-Ähnlichkeiten
Ferdinand Kirchhof junior sagte in seinem Urteil über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gestern: „Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht.“

Es liest sich für Böswillige ein bisschen so, als hätte er einfach Sätze aus dem Gutachten seines Bruders umgeschrieben. Dort heißt es: „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist andererseits so zu gestalten, dass der Finanzertrag weitgehend vom ökonomischen Markt abgekoppelt und dadurch gesichert ist, ‚dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen‘.“

Noch ein schönes Beispiel gefällig?
Paul Kirchhof schrieb vor acht Jahren: „Der Abgabentatbestand muss deshalb grundsätzlich auf den Menschen, nicht das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“

Im Urteil von Ferdinand Kirchhof heißt es:
Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.“
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siehe auch